Wofür dieses Blatt gedacht ist: Sie beantworten vier Fragen und wissen danach, ob Ihr Betrieb auf ein Schreiben der zuständigen Behörde vorbereitet ist. Rechnen Sie mit einem Vormittag. Sie brauchen keine Software, keine Lizenz und keinen externen Termin.
Was dieses Blatt nicht ist. Es ist keine Rechtsauskunft und keine Einstufung Ihrer Systeme. Ob eine Ihrer Anwendungen in eine bestimmte Klasse der KI-Verordnung fällt, beurteilt, wer das darf. Dieses Blatt beschreibt eine Zuständigkeit, einen Zeitplan und eine Organisationsfrage. Alle drei können Sie selbst nachlesen und selbst beantworten.
Der Stand, auf den sich die Fragen beziehen
- Das KI-MIG (Artikel 1 des Gesetzes zur Durchführung der KI-Verordnung) ist seit dem 29. Juli 2026 in Kraft; verkündet im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 223 vom 28.07.2026.
- Die Bundesnetzagentur ist die zuständige Marktüberwachungsbehörde, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt (§ 2), zentrale Anlaufstelle (§ 7) und zentrale Beschwerdestelle (§ 8). Bei ihr wird ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum eingerichtet (§ 5), das die Behörde als KoKIVO führt.
- Wer eine geforderte Information oder Dokumentation nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit; Geldbuße bis 50.000 Euro (§ 15).
- Die Pflichten für Hochrisikosysteme nach Anhang III (darunter kritische Infrastruktur) gelten ab dem 2. Dezember 2027, die nach Anhang I ab dem 2. August 2028 — geändert durch die Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit 27.07.2026.
- Ein nationales KI-Reallabor muss erst zum 2. August 2027 einsatzbereit sein (Art. 57 KI-VO in der Fassung des Omnibus). In Deutschland gibt es bisher keines; das Pilotprojekt wurde im März 2026 abgeschlossen.
Achtung bei älteren Fundstellen. Zahlreiche Seiten, darunter amtliche, nennen noch die Fristen vor dem Omnibus (02.08.2026 für Anhang III und für das Reallabor). Der AI Act Service Desk der EU-Kommission weist für Artikel 57 selbst darauf hin, dass der angezeigte Text die Änderungen noch nicht abbildet. Prüfen Sie vor jeder Entscheidung den konsolidierten Rechtstext, nicht eine Übersichtsseite.
Frage 1 — Wer bei uns nimmt Behördenpost entgegen, und wer antwortet?
Notieren Sie einen Namen, eine Vertretung und den Weg, auf dem ein Schreiben der Bundesnetzagentur diese Person tatsächlich erreicht.
Warum diese Frage zuerst kommt: Der Bußgeldrahmen von 50.000 Euro hängt an der Übermittlung, nicht an der Güte Ihrer Systeme. Diese Pflicht entsteht mit dem Schreiben. Sie ist damit die einzige hier genannte, die einen Betrieb treffen kann, der technisch alles richtig gemacht hat.
Beantwortet, wenn: ein Name und eine Vertretung dastehen und beide davon wissen.
Frage 2 — Welche KI-Anwendungen laufen bei uns überhaupt, und seit wann?
Führen Sie eine schlichte Liste. Eine Zeile je Anwendung: was sie tut, wer sie eingeführt hat, seit wann sie läuft, ob sie eingekauft oder selbst gebaut ist, und ob sie im Kundenkontakt sichtbar wird.
Warum das der aufwendigste Punkt ist: In den meisten Betrieben ist diese Liste nirgends vorhanden, weil einzelne Werkzeuge über Abteilungen hereingekommen sind, nicht über ein Projekt. Ohne die Liste ist jede weitere Frage unbeantwortbar, auch von einem Anwalt.
Beantwortet, wenn: die Liste vollständig genug ist, dass zwei verschiedene Personen im Betrieb sie unabhängig gleich schreiben würden.
Frage 3 — Berührt eine dieser Anwendungen Versorgungsfunktionen?
Markieren Sie in der Liste aus Frage 2 alles, was mit Netzbetrieb, Wasserversorgung, Energieversorgung oder vergleichbaren Versorgungsfunktionen zu tun hat, und zwar auch dann, wenn die Anwendung nur unterstützend wirkt.
Warum markieren und nicht einstufen: Die Zuordnung zu einer Systemklasse der KI-Verordnung ist eine rechtliche Bewertung. Sie ist nicht Ihre Aufgabe und auch nicht die Ihres Dienstleisters. Ihre Aufgabe ist, die Kandidaten zu benennen, damit die Bewertung überhaupt einen Gegenstand hat. Ein markierter Posten kostet ein Gespräch. Ein übersehener kostet mehr.
Beantwortet, wenn: jede Zeile der Liste entweder markiert oder bewusst nicht markiert ist, mit einem Satz Begründung.
Frage 4 — Woran erkennen wir in sechs Monaten, dass es funktioniert hat?
Schreiben Sie für die zwei wichtigsten Anwendungen je einen Satz, der ohne Fachbegriffe auskommt und den ein Außenstehender in sechs Monaten mit ja oder nein beantworten kann.
Warum diese Frage hier steht, obwohl sie in keinem Gesetz vorkommt: Weil sie diejenige ist, an der Vorhaben tatsächlich scheitern, lange bevor eine Behörde sich meldet. Ein Vorhaben ohne diesen Satz endet nicht mit einem Verstoß, sondern mit einem Werkzeug, das niemand mehr benutzt und für das weiter gezahlt wird.
Beantwortet, wenn: der Satz ein überprüfbares Ereignis nennt und keine Absichtserklärung ist.
Was Sie kostenlos dazunehmen können
Die Bundesnetzagentur stellt zu ihrem Fachthema künstliche Intelligenz einen Service-Desk, eine Beschwerdestelle, einen Prüfleitfaden und ein Factsheet speziell für kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups bereit. Für die Erstorientierung ist das brauchbar, und es kostet nichts.
Womit Sie nicht rechnen sollten: Der wissenschaftliche Abschlussbericht zum Pilotprojekt grenzt die Rolle eines Reallabors ausdrücklich ab. Es wirkt nicht aber als allgemeine Beratungsstelle und führt keine Rechtsberatung im engeren Sinne durch. Sekundärdarstellungen im Netz, die dem Service-Desk das Gegenteil zuschreiben, widersprechen der Primärquelle.
Wenn Sie danach weiterwollen
Die vier Antworten sind der Bestand. Was daraus folgt, ist eine Zuordnung von Verantwortung, keine Beschaffung. Die naheliegende nächste Bewegung: für die markierten Posten aus Frage 3 eine Person benennen, die vor der Einführung gefragt werden muss und die an einer klar definierten Stelle Nein sagen darf. In einem Betrieb dieser Größe ist das keine Vollzeitstelle. Es sind ein paar Stunden im Monat und die Befugnis, sie zu nutzen.
Der Zeitpunkt ist günstig, und das ist keine Verkaufsformel, sondern eine Folge des Kalenders. Die Zuständigkeit gilt seit dem 29. Juli 2026, die inhaltlichen Hochrisikopflichten kommen im Dezember 2027. Dazwischen liegen die Monate, in denen Vorbereitung wenig kostet.
Wo dieses Blatt hingehört
Vier Fragen, die alle vier auf dieselbe Sache zielen: Wer steht für eine KI-Anwendung gerade, wenn sie läuft? Das ist die Achse Verantwortung. Ein Vorhaben, das diese Frage offenlässt, ist nicht unfertig — es ist unbesetzt.
Das Blatt ist zum Selbstausfüllen gedacht. Wenn Sie die Antworten anschließend gegen jemanden prüfen wollen, der Ihnen widerspricht: Business-Case-Session, sechzig Minuten, 500 Euro, wird beim Retainer-Start angerechnet.
Stand: 28. August 2026, alle Fundstellen an diesem Tag im Volltext geprüft. Quellen: Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689, Artikel 1 (KI-MIG), BGBl. 2026 I Nr. 223 vom 28.07.2026, §§ 2, 5, 7, 8, 15 · Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI), Amtsblatt 24.07.2026, in Kraft 27.07.2026 · Europäische Kommission, Meldung zum Inkrafttreten des AI Omnibus, 27.07.2026 · Bundesnetzagentur, Fachthema Künstliche Intelligenz (Koordinierung, Innovationen) · ZEVEDI, Begleitforschung zum „Pilotprojekt KI-Reallabor", Abschlussbericht, März 2026. Fristen ändern sich; prüfen Sie vor einer Entscheidung den konsolidierten Rechtstext.